Was macht eigentlich der Unterbezirksvorstand und wer gehört dazu?
Der Unterbezirksvorstand besteht aus:
- der/ dem Vorsitzenden
- den beiden Leiter*innen der Arbeitsringe (F-Ring und SJ-Ring)
- je vier Beisitzer*innen der Arbeitsringe
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
Der Unterbezirksvorstand wird immer auf zwei Jahre gewählt. Er leitet die Geschäfte des Unterbezirks. Dabei wird er unterstützt vom Unterbezirksbüro. Der Vorstand ist insbesondere zuständig für die Durchführung gefasster Beschlüsse, Veranstaltungen, Schulungen, Zeltlager, Öffentlichkeitsarbeit, politische Vertretung nach innen und außen, sowie die Betreuung der Ringe und Ortsverbände.